Information zum Schriftverkehr / Postanschriften
Auf Anraten des RA 1 und zur Erleichterung im Schriftwechsel sollte es nur eine Person im Verein geben die nach BGB den Verein vertritt.
Der Sitz des Vereins entspricht dem Wohnsitz einer natürlichen Person (§ 7 BGB). Nach § 24 BGB gilt als Vereinssitz, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort an welchem die Verwaltung geführt wird.
Bereits mehrfach hab ich versucht, durch Abfrage, hier Klarheit zu schaffen. Leider haben weniger als die Hälfte auf meine Anfragen reagiert.
Beiliegende Liste wurde nach rechtlichen Bestimmungen erstellt wie Vereinsregisterauszug, Homepage Impressum und Abfragen.
Bitte die Angaben prüfen.
Künftig erfolgt jeder Schriftwechsel nur noch an die aufgeführte Adresse. Ein weiterleiten der Post in die zuständigen Referate obliegt dem Verein.
Sollten hier Änderungswünsche bestehen, weil es eure Vereinssatzung hergibt oder nach Neuwahlen der Vorstandschaft, sind diese mit beiliegendem Formular unverzüglich mitzuteilen. Änderungen werden nur mit Stempel und Unterschrift eines nach BGB § 26/30 zeichnungsberechtigten anerkannt.
Liste und Formulare findet Ihr unter Downloads / Vereinsinfo hier auf der Homepage.
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Hauser